Bereits in vielen Bundesländern besteht eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Neubauwohnungen bzw. für bestehende Wohnungen. Dabei dient der Einsatz von Rauchwarnmeldern im Sinne der DIN 14676 der frühzeitigen Warnung von Personen vor Brandrauch und giftigen Rauchgasen.
Eine Erkennung von Brandrauch ist im Schlaf nur vermindert möglich, da der Geruchssinn eingeschränkt ist. Ebenso ist das bei Bränden entstehende Kohlenmonoxid geruchlos. Wenn es brennt haben wir ca. 2 bis 4 Minuten Zeit die Wohnung zu verlassen. Daher ist der Einsatz von Rauchwarnmelder fur eine frühzeitige Brandraucherkennung erforderlich.
Wir bieten Ihnen hochwertige Rauchwarnmelder mit einer 10-Jahresbatterie an. Die Geräte
funktionieren unabhängig von der Stromversorgung und lösen selbst bei feinsten Rauchpartikeln
ein schrilles, lautes akustisches Warnsignal im Alarmfall aus.
In der Regel sollten alle Schlafraume, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) laut Landesbauordnung
mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Wir empfehlen ausdrücklich auch
andere Räume der Wohnung, außer Küche, Bad und WC, mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
CALOR Messdienst bietet Ihnen einen Komplettservice an:
• Qualitätsprodukt mit einer 10-Jahres Long-Life-Batterie,
• zugelassen nach EN 14604, Einsatzbereich gemaß DIN 14676
• VdS anerkannt G 211043
• CE gemäß Bauproduktenrichtlinie 0086-CPD-557790
• Montage durch geschulte Monteure
• Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung noch DIN 14676
• unauffälliges, zeitloses Design
Wünschen Sie ein Angebot? Wir beraten Sie gerne:
Calor Messdienst Ulm - Telefon: 0731-60728
Calor Messdienst
Turmstr. 43
89231 Neu-Ulm
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