Änderung der HKVO-Vorschrift ab 2014 - ab dem Stichtag 31.12.2013 besteht die gesetzliche Pflicht den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung mit Hilfe von Wärmezählern zu bestimmen.
Hausverwaltungen und Hauseigentümer sollten daher die nötigen Schritte unternehmen:
1. Angebot eines Heizungsinstallateurs für den Umbau der Heizanlage einholen.
2. Angebot für Kauf/Miete/Eichservice eine Wärmezählers von Calor Messdienst erstellen
lassen.
Gerne Informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die neue Vorschrift.
Calor Messdienst
Hafengasse 24
89073 Ulm
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