Wärmezähler zur Warmwassererwärmung

 

Änderung der HKVO-Vorschrift ab 2014 - ab dem Stichtag 31.12.2013 besteht die gesetzliche Pflicht den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung mit Hilfe von Wärmezählern zu bestimmen.

 

Hausverwaltungen und Hauseigentümer sollten daher die nötigen Schritte unternehmen:

1. Angebot eines Heizungsinstallateurs für den Umbau der Heizanlage einholen.

2. Angebot für Kauf/Miete/Eichservice eine Wärmezählers von Calor Messdienst erstellen

lassen.

 

Gerne Informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die neue Vorschrift. 

 

Hier finden Sie uns

 

Calor Messdienst

Hafengasse 24

89073 Ulm

 

Kontakt

 

Rufen Sie einfach an unter

0731 60728 oder senden

Sie uns eine Email an:

info@calor-service.de

 

 

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