Wärmezähler zur Warmwassererwärmung

 

Änderung der HKVO-Vorschrift ab 2014 - ab dem Stichtag 31.12.2013 besteht die gesetzliche Pflicht den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung mit Hilfe von Wärmezählern zu bestimmen.

 

Hausverwaltungen und Hauseigentümer sollten daher die nötigen Schritte unternehmen:

1. Angebot eines Heizungsinstallateurs für den Umbau der Heizanlage einholen.

2. Angebot für Kauf/Miete/Eichservice eine Wärmezählers von Calor Messdienst erstellen

lassen.

 

Gerne Informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die neue Vorschrift. 

 

Hier finden Sie uns

 

Calor Messdienst

Turmstr. 43

89231 Neu-Ulm

 

Kontakt

 

Rufen Sie einfach an unter

0731 60728 oder senden

Sie uns eine Email an:

info@calor-service.de

 

 

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